Förderung für Badsanierung
Wohnkultur GbR in Ostfildern

Förderung für die Badsanierung: Welche Möglichkeiten bestehen?

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Wenn Sie Ihr Bad sanieren wollen, fallen hierfür beträchtliche Ausgaben an. Allerdings können Sie in vielen Fällen eine staatliche Förderung beantragen. Deshalb ist es stets empfehlenswert, sich vor Baubeginn über diese Möglichkeiten genau zu informieren.

Weshalb fördert der Staat die Bad­sanierung?

Die Sanierung des Badezimmers kann dazu beitragen, dass ältere Menschen länger unabhängig bleiben und zu Hause wohnen können. Das entlastet die Pflegekasse. Aus diesem Grund fördert der Staat diese Maßnahmen. Davon profitieren Sie sogar, wenn kein konkreter Pflegefall vorliegt. Daher ist es bei jeder Baumaßnahme sinnvoll, zunächst die Fördermöglichkeiten abzuklären.

Förderung durch die Pflegeversicherung

Eine Möglichkeit für die Förderung der Badsanierung stellen die Zuschüsse durch die Pflegeversicherung dar. Hier ist es möglich, bis zu 4.000 Euro an Unterstützung zu erhalten. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Einstufung in einen Pflegegrad. Darüber hinaus wird hier jeder Antrag individuell geprüft, sodass es trotz Pflegebedürfnis nicht sichergestellt ist, dass Sie die entsprechende Förderung erhalten.

Förderung durch die KfW – auch ohne Pflegegrad möglich

Eine andere Möglichkeit besteht darin, eine Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen. Die Bedingungen hierfür sind ganz andere als bei der Pflegeversicherung. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die Pflegebedürftigkeit hier keine notwendige Bedingung darstellt. Das bedeutet, dass die Förderung allen Personen offen steht. Eine Altersbeschränkung besteht ebenfalls nicht. Daher können hier auch jüngere Personen, bei denen kein Pflegebedürfnis vorliegt, einen Antrag stellen.

Verschiedene Fördermöglichkeiten

Wenn Sie eine Förderung durch die KfW beantragen, bestehen hierfür zwei verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie einen direkten Zuschuss in Höhe von zehn Prozent der Ausgaben beantragen. Die Grenze für den Betrag, der erstattet wird, liegt bei 5.000 Euro. Die zweite Alternative besteht darin, einen Kredit bei der KfW zu beantragen. Diesen erhalten Sie zu besonders guten Konditionen. Die Obergrenze für die Förderung liegt in diesem Fall bei 50.000 Euro.

Umsetzung durch einen Fachbetrieb

Wenn Sie eine Förderung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie sich unbedingt an einen Fachbetrieb wenden. Grundsätzlich sind nur Maßnahmen, die ein Fachunternehmen durchführt, förderungsfähig. Hier erhalten Sie außerdem ausführliche Informationen dazu, welche Möglichkeiten für die Förderung bestehen und wie Sie diese beantragen können. Daher ist Ihr Fachbetrieb der richtige Partner für diese Baumaßnahme.

Bedingungen für die Förderung

Die Förderung durch die KfW ist zwar nicht an eine Pflegebedürftigkeit gebunden. Dennoch besteht der Sinn dieser Maßnahmen darin, die Nutzung der Wohnung auch für pflegebedürftige Personen zu ermöglichen. Deshalb muss die Sanierung bestimmte Kriterien erfüllen. Dabei ist insbesondere die Gestaltung der Dusche von Bedeutung. Hierbei darf der Höhenunterschied zwischen Dusche und Boden maximal 2 cm betragen. Auch für die Toilette, die Badewanne und für andere Bereiche gibt es genaue Vorschriften. Deshalb ist eine fachmännische Planung bei diesem Projekt von besonderer Bedeutung. Diese muss alle Anforderungen umsetzen, die für eine staatliche Förderung gelten.

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